Aktualisierung 14.09:2023:

Ab Donnerstag, 14.09.2023, wird das Trinkwasser nicht mehr gechlort. Das Trinkwasser entspricht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

Aktualisierung 06.09.2023:

Die Sicherheitschlorung wird noch weiter aufrechterhalten.

Aktualisierung 11.08.2023:

Es erfolgt weiterhin vorsorglich eine Sicherheitschlorung von max. 0,3 mg/L Chlor.

Aktualisierung 04.08.2023:

Das am 20./21.07.2023 vom Gesundheitsamt Landratsamt Main-Tauber-Kreis angeordnete Abkochgebot für den Bereich Stadt Niederstetten Neuweiler und Sperrlohe wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Es erfolgt weiterhin vorsorglich eine Sicherheitschlorung von max. 0,3 mg/L Chlor.

Aktualisierung 02.08.2023:
Bei den aktuellen Wasserproben gibt es noch minimale Auffälligkeiten, so dass das Abkochgebot weiter bestehen bleibt.

Aktualisierung 26.07.2023:
Das Abkochgebot bleibt bis über das Wochenende bestehen. Es werden weitere Kontrollproben am Montag, 31. Juli 2023 abgewartet. Nach Vorlage der Ergebnisse wird gegebenenfalls eine Aufhebung des Abkochgebots angeordnet. Die betroffenen Anschlussnehmer werden hierüber informiert.

20./21.07.2023:
Bei routinemäßigen Wasserkontrollproben wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt. Deshalb hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ab 20. Juli 2023 ein Abkochgebot für die Zone Neuweiler angeordnet. Dieses wurde am 21. Juli 2023 auf die Zone Sperrlohe ausgeweitet. Dem Trinkwasser wird Chlor zugegeben, die Dosierung ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Trinkwasser ungeeignet.

Hiervon sind folgende Straßen und Hausnummern betroffen:
Zone Neuweiler:
Rosenbergstraße, Amselweg Nr. 12, Hatzfeldstraße, Heftensteige, Neuweiler, Hohenlohestraße, Im Ganswasen, Lerchenweg, Nelkenweg, Wildentierbacher Str. 11, Rosenweg, In den Stäffelen ab 17-27, 26 und 35, Meisenweg ungerade ab 7 und gerade ab 18, Oberstettener Straße 13 und 13/1
Zone Sperrlohe:
Ahornweg, Birkenstraße, Fichtenweg, Kiefernweg, Rehhofsteige 8, Schlehenweg, Sperrlohestraße, Akazienstraße, Fliederweg, Haselweg, Holunderweg, Kirschbaumallee, Maronenweg, Speierlingweg, Weißdornweg

 Abkochgebot, was gilt zu beachten ?

Trinkwasser, das zu sich genommen wird, wie zum Trinken, Kaffee, Essenszubereitung, etc. bitte abkochen (sprudelnd aufkochen lassen).
Trinkwasser zur Körperpflege und Wäsche waschen: Das Leitungswasser kann weiterhin zum Duschen, Gesicht waschen (nicht in den Mund) und zum Wäsche waschen, etc. verwendet werden.

Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden die betroffenen Anschlussnehmer darüber informiert.

Bei Fragen: technische Betriebsführung Blaufelden Tel. 07953-98900

Wir bitten um Beachtung und Verständnis für die Vorsorgemaßnahme.

Ihre Trinkwasserversorgung
Zweckverband Hohenloher Wasserversorgungsgruppe

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