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Informationen zur Trinkwasserversorgung nach §46 TrinkwV (Trinkwasserverordnung)

Informationen nach §46 TrinkwV

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) oder auch Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch genannt, schützt die Gesundheit der Verbraucher. Sie gibt Sicherheit beim Gebrauch und Verzehr von Trinkwasser, denn es gibt strenge Anforderungen und Grenzwerte. Die neue Trinkwasserverordnung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und verpflichtet die Wasserversorger zu weitreichenden Informationen an die Verbraucher. Diese haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Zweckverband Hohenloher Wasserversorgungsgruppe, Sitz Gerabronn

Als Wasserversorgungsunternehmen sind wir dafür verantwortlich, Tag für Tag, rund um die Uhr, alle Haushalte im Versorgungsgebiet mit frischem Trinkwasser zu versorgen.

Am 25.02.1938 gegründet, versorgt der Zweckverband Hohenloher Wasserversorgungsgruppe Gebiete von insgesamt 11 Mitgliedsgemeinden: Blaufelden, Creglingen, Gerabronn, Kirchberg an der Jagst, Mulfingen, Niederstetten, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Wallhausen und Weikersheim. 10 Mitarbeiter sorgen täglich für eine sichere Trinkwasserversorgung.

Wasserförderung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung

Der Zweckverband Hohenloher Wasserversorgungsgruppe bezieht sein Trinkwasser vom Zweckverband Nordost-Württemberg Crailsheim (NOW), jährlich werden ins Verbandsgebiet etwa 2,6 Mio. cbm Wasser eingespeist. Der überwiegende Teil wird aus dem nördlichen Bereich als aufbereitetes Reinwasser vom Wasserwerk Bronn der NOW bei Weikersheim geliefert. Die Rohwässer, die im Wasserwerk Bronn zusammengeführt werden, kommen aus verschiedenen Quellen und Brunnen der Region. Die Wässer werden aufbereitet, teilenthärtet, daneben wird noch Bodenseewasser dazu gemischt.

Ein geringer Teil wird durch die NOW im südlichen Bereich der HWG eingespeist: hier kommt Mischwasser über den Hochbehälter Rudolfsberg von der NOW, geliefert von den Fernwasserversorgern Bodensee-Wasserversorgung sowie der Landeswasserversorgung.

Der Zweckverband versorgt insgesamt rund 32.000 Einwohner mit einwandfreiem, gesundem und frischem Trinkwasser.

Das Trinkwasser wird über ein Rohrnetz mit ca. 710 km Netzlänge mit Nutzung von insgesamt 16 Wassertürmen und 30 Hochbehältern im Verbandsgebiet an die 11 Mitgliedsgemeinden und einige Sonderabnehmer verteilt.

Jahresmenge 2024: 2,4 Mio. cbm

durchschnittliche Tagesabgabe: 6.800 cbm

Spitzenabgabe 2024: 8.760 cbm

Wasserqualität und Wasserhärte

Das von uns abgegebene Trinkwasser erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Es kann jederzeit unbedenklich zum Trinken, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen usw. genutzt werden. Die Untersuchungen umfassen die Parameter der Trinkwasserverordnung, festgelegte Parameter nach den Durchführungsplänen zu den Wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden sowie eine umfangreiche Eigenüberwachung.

Unabhängige und akkreditierte Labore führt regelmäßige Untersuchungen durch, so dass die Einhaltung der Qualitätsanforderungen jederzeit sichergestellt werden kann.

Im Verbandsgebiet ergeben sich verschiedene Versorgungszonen bzw. Mischwasser-verhältnisse:

Legende:

Grün: WW Bronn
Blau: HB Limbach
Rot: HB Rudolfsberg (Anschluss Gröningen)
Gelb: HB Rudolfsberg (Anschluss Bölgental)

Versorgungszone 1 Wasserwerk Bronn (NOW-Anschluss Nord Bronn)

Verbandsgebiet bis auf Zonen 2 – 4

Versorgungszone 2 Hochbehälter Limbach (NOW-Anschlüsse Nord Bronn und Süd Gröningen)

Musdorf, Oberwinden Nord, Rot am See Niederzone

Versorgungszone 3 Hochbehälter Rudolfsberg (NOW-Anschluss Süd 1 Gröningen)

Wallhausen Hochholzzweig, Hengstfeld, Schönbronn, Limbach, Asbach, Michelbach/Lücke

Versorgungszone 4 Hochbehälter Rudolfsberg (NOW-Anschluss Süd 2 Bölgental)

Gaggstatt, Hornberg, Kirchberg Tal + Jugendherberge, Niederwinden mit Aussiedlungen, Oberwinden Süd (Haus-Nrn. 10, 15), Oberndorf, Beimbach Hochzone

Wasserverwendung

Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verbrauchte im Jahr 2023 jeder Einwohner in Deutschland etwa 121 Liter Wasser pro Tag (bezogen auf Wasserabgabe an Haushalte und Kleingewerbe).

Trinkwassergebühren

Für die Trinkwassernutzung werden Gebühren und Beiträge erhoben. Diese richten sich nach Wasserversorgungssatzungen der Mitgliedsgemeinden und werden auch von diesen erhoben.

Weitere Infos erhalten Sie über die Homepage der jeweiligen Gemeinde:

Kundenanlage / Verbrauchsanlage

Wir garantieren allerhöchste Wasserqualität bis zu Ihrem Hausanschluss – danach sind Sie als Eigentümer für die Wasserqualität verantwortlich!

Hier haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt:

Verbraucherinformationen zum Trinkwasser und zur Erhaltung seiner Qualität in Hausinstallation
DVGW-Informationen für Verbraucher rund um Trinkwasser
Verbraucherinformation zu Maßnahmen gegen Stagnationswasser
DVGW-Information: Hygienisch sicherer Betrieb Trinkwasser-Hausinstallation
Weitere allgemeine Verbraucherinformationen des UBA
Trinkwasser aus der Leitung: nachhaltig, gesund, günstig

Hinweis!

Austausch- und Stilllegepflicht von Bleileitungen bis zum 12.01.2026

Sollten im Bereich der Kundenanlage (Verbrauchsanlage) noch Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sein, ist der Betreiber der Kundenanlage nach § 17 Abs. 1 TrinkwV verpflichtet, diese Leitungen bis zum Ablauf des 12.01.2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.

Grundwasserschutz

Eigentlich kann man Wasser gar nicht verbrauchen, sondern nur gebrauchen, denn es ist eine Kreislaufressource, die immer wieder zu uns zurückkehrt. 
Deshalb ist es so wichtig, dass wir Menschen diese Ressource nicht unnötig verschmutzen und auch sorgsam damit umgehen. Jeder kann dazu etwas beitragen. Gewässerschutz beginnt im eigenen Haushalt – helfen Sie mit!

Hier haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt:

Wasser trinken!

Leitungswasser ist ein idealer, kalorienfreier Durstlöscher! Hier erfahren Sie, warum Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung löschen sollten:

Unser Wasser ist Trinkwasser! Sie können es bedenkenlos direkt aus der Leitung trinken (sofern keine Bleileitungen im Haus sind).

Leitungswasser wird regelmäßig kontrolliert.

Leitungswasser wird direkt frei Haus geliefert.

Leitungswasser ist das umweltfreundlichste Getränk.

Leitungswasser ist sehr günstig. 1 Liter Trinkwasser aus der Leitung (inkl. Schmutzwassergebühr) kostet ca. 1 Cent.

Unser Tipp:
Wasser, das in den Rohren stand, begünstigt eine mögliche Verkeimung und die Übertragung von Stoffen aus den Armaturen. Lassen Sie das Wasser vor der Benutzung zum Trinken immer so lange laufen, bis es kühl aus dem Hahn kommt. Dann ist es frisch. Der erste Wasserschwall morgens oder nach dem Urlaub kann zum Blumengießen, Spülen oder Putzen benutzt werden.

Wasser schonen!

Grundvoraussetzung für eine einwandfreie Trinkwasserversorgung ist ein vorbeugender Gewässerschutz (Grundwasserschutz). Allein durch bewussten Umgang mit der Natur und den sparsamen Gebrauch von Chemikalien können wir unseren Teil dazu beitragen.

Im Garten auf chemische Pflanzenschutz-, Schädlings- und Unkrautvernichtungsmittel verzichten.
Das Auto in der Waschanlage waschen. 
Im Haushalt auf aggressive, schwer abbaubare Reinigungsmittel und die Einleitung fester Abfälle verzichten. Diese Stoffe belasten unnötig unsere Kläranlagen.

Wasser sparen!

Jeder von uns kann täglich dazu beitragen, den Trinkwasserverbrauch zu minimieren. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die man sich bewusst machen muss.
Einige Beispiele sollen zeigen, was gemeint ist

Haushalt:

  • Geschirrspüler und Waschmaschine nur vollbeladen laufen lassen
  • Duschen statt Vollbad
  • Wasserspar-Duschkopf statt Standard Duschkopf installieren
  • Waschmittel richtig dosieren
  • Lebensmittel möglichst regional und saisonal und aus ökologischem Anbau kaufen
  • Keine Schadstoffe (z.B. Farbreste, Medikamente) in die Toilette oder Spüle

Garten:

  • Nur nachts oder in den Morgen- oder Abendstunden gießen
  • Regenwasser sammeln und zum Gießen nutzen
  • Möglichste effizient gießen, nicht auf die Blätter, besser nahe am Erdboden
  • Lieber seltener gießen und gut durchfeuchten, als täglich wenig
  • Die Hinweise und Allgemeinverfügungen der Kommunen zur Wasserentnahme aus Bächen, Flüsse und Seen sowie aus Gartenbrunnen berücksichtigen
  • Keine Schadstoffe (z.B. Farbreste, Medikamente) in die Toilette oder Spüle
  • Ebenso sind die Hinweise der (Trink-)Wasserversorger zu berücksichtigen, sie dienen der
      Aufrechterhaltung einer stabilen Trinkwasserversorgung für alle

Risikobewertung

Als Betreiber einer kritischen Infrastruktur schützen wir die Anlagen und Netze vor potenziellen Risiken. Unser Handeln basiert dabei auf den Vorgaben der zuständigen staatlichen Behörden und den fachlichen Empfehlungen des DVGW.

Die regelmäßigen Untersuchungen des Trinkwassers werden nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durchgeführt. Die Trinkwasseranalysen zeigen, dass die Qualitätsanforderungen sicher eingehalten werden.

Zur Sicherung der kritischen Infrastrukturen gegenüber möglichen Gefährdungen wird derzeit gemäß § 34 der Trinkwasserverordnung ein Risikomanagementsystem aufgebaut. Hierbei wird der Blick auf die gesamte Prozesskette der Wasserversorgung vom Einzugsgebiet über die Rohwasserressource zur Wassergewinnung, der Aufbereitung, der Speicherung sowie der Verteilung bis hin zur Trinkwasser-Installation beim Verbraucher geschärft. In allen Teilbereichen der Wasserversorgung soll zukünftig eine Risikoabschätzung sowie ein Risikomanagement durchgeführt werden. Durch die Kontrolle der gesamten Prozesskette soll die Gefahr schädlicher Auswirkungen durch Umweltverschmutzung auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Grundwasserressourcen weitestmöglich eingedämmt werden.

Beschwerden

Ihre Zufriedenheit ist unser größtes Gut!

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