Barriere⋅freiheits⋅erklärung
Erklärung zur Barriere⋅freiheit für Dienst⋅leistungen
Im Rahmen unserer Barriere⋅freiheits⋅erklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienst⋅leistung(en) mit den Anforderungen der Barriere⋅freiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barriere⋅freiheits⋅stärkungs⋅gesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungs⋅erbringer
Zweckverband Hohenloher Wasser⋅versorgungs⋅gruppe
Rechenhausener Str. 2
74582 Gerabronn
Baden-Württemberg
Allgemeine Beschreibung der Dienst⋅leistung
Der Zweckverband Hohenloher Wasser⋅versorgungs⋅gruppe (HWG) ist eine kommunale Einrichtung in Baden-Württemberg, die für die Trinkwasser⋅versorgung zahlreicher Städte und Gemeinden zuständig ist. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Wasser⋅versorgung sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten müssen verschiedene Dienst⋅leistungen und handwerkliche Gewerke und Leistungen ausgeschrieben und realisiert werden.
Erläuterungen zur Durch⋅führung der Dienst⋅leistung
Über unsere Webseite https://wv-hohenlohe.de finden Sie in der Kategorie Service den Menüpunkt Aus⋅schreibungen. Hier sind alle Bau⋅vorhaben aufgelistet und können dort eingesehen werden. Unter dem Menüpunkt Formulare können Sie pdf-Dokumente für die Erteilung verschiedener Aufträge laden. Als dritten Menüpunkt haben wir den Punkt Plan⋅auskunft. Über dieses Formular können Auskünfte über die Umgebung von Bau⋅vorhaben beantragt werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienst⋅leistung ist teilweise mit dem Barriere⋅freiheits⋅stärkungs⋅gesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barriere⋅frei:
Unsere Seiten werden zur Zeit überprüft und die Inhalte und Funktionen werden dabei, sofern möglich, an die Barriere⋅freiheit angepasst.
Barriere⋅freie Alternativen
Für unsere nicht barriere⋅freien Inhalte stellen wir folgende barriere⋅freie Alternativen zur Verfügung:
Für die Inhalte, für welche wir momentan keine barriere⋅freie Alternative anbieten können, können Sie als Betroffener uns kontaktieren, damit wir eine Lösung finden. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte per Telefon.
Evaluationsmethode
https://eye-able.com/de
Nicht barriere⋅freie Teile der Dienst⋅leistung – Umsetzungs⋅fristen
Wir sind gerade dabei Möglichkeiten und Systeme zu prüfen, um die barriere⋅freie Zugänglichkeit zu erhöhen. Eine genaue Zeit⋅angabe ist zur Zeit aber noch nicht möglich.
Erstellung der Barriere⋅freiheits⋅erklärung
Datum der Erstellung der Barriere⋅freiheits⋅erklärung: 19.05.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barriere⋅freiheit: 19.05.2025
Einschätzung zum Stand der Barriere⋅freiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barriere⋅freiheit beruht auf unserer Selbst⋅einschätzung.
Feedback⋅möglichkeit und Kontakt⋅angaben
Bei unserem Webmaster unter:
br.concept e.K. | Werbeagentur Wallhausen
Dietmar Breuninger
Am Hirtenberg 3
74599 Wallhausen
E-Mail:
Telefon: 07955 3017
Link zur Website: https://brconcept.de
Schlichtungs⋅verfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns oder unseren Webmaster darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungs⋅stelle des Landeszentrums Barriere⋅freiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungs⋅stelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barriere⋅freiheit
Schlichtungs⋅stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungs⋅verfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbands⋅klage⋅rechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.