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Trinkwasseranalysen

 

Die Wasserversorgungsunternehmen sind nach § 21 TrinkwV 2001 verpflichtet, die Verbraucher über die Qualität des zur Verfügung gestellten Wassers zu informieren.

Das vom Zweckverband Hohenloher Wasserversorgungsgruppe an den Verbraucher abgegebene Trinkwasser entspricht den Vorschriften der Trinkwasserverordnung.

Die nachfolgenden Ergebnisse werden ebenso einmal im Jahr in den Mitteilungsblättern der Gemeinden veröffentlicht.

Weitere Untersuchungsergebnisse können bei der Betriebsführungsstelle des Zweckverbands (Tel.: 07953 9890-0) erfragt werden.

Die genauen Ergebnisse der Wasseranalysen zu den einzelnen versorgten Ortschaften finden Sie hier:

Wassseranalysen

Nicht von der HWG versorgt werden folgende Orte

Weitere Orte:

Creglingen – Sechselbach und Waldmannshofen
Kirchberg/Jagst – Kirchberg/J.-Hauptort und Teile der Altgemeinde Lendsiedel
Niederstetten – Altgemeinden Herrenzimmern, Pfitzingen und Rüsselhausen
Rot am See – Herbertshausen und Thomasmühle

Die Ergebnisse der Wasseranalysen zu weiteren versorgten Ortschaften finden Sie hier:

Weitere Orte:

für Bieberehren-Klingen – eigene Wasserversorgung