(©Dietmar Breuninger – brconcept.de)
Aktuelle Themen
Jahresabschluss 2024
Der Jahresabschluss und der Jahresbericht 2024 liegen in der Zeit vom 05.12.2025 bis 17.12.2025 - je einschließlich - in der Geschäftsstelle in 74582 Gerabronn, Rechenhausener Str. 2, öffentlich auf. ...
HWG Gerabronn investiert kräftig ins Trinkwassernetz
Bild, von links: Isolde Ansorge, Geschäftsführerin der HWGDr. Jochen Damm, Geschäftsführer der NOWHolger Gersten, NOW, technischer Betriebsführer der HWGBürgermeister Christian Mauch, Verbandsvorsitzender HWG Foto: HWG Der Zweckverband Hohenloher...
Neue Mitarbeiter/-innen bei der HWG Gerabronn
Bild, von links:Neue Verwaltungsmitarbeiterin Claudia Vogt, Geschäftsführerin Isolde Ansorge, Verbandsvorsitzender BM Christian Mauch, neuer Auszubildender Leander Seyffer, technischer Betriebsführer und Ausbilder Holger GerstenFoto: HWGZum 01. Oktober 2025 begann...
Gesundheitsamt bei der HWG Gerabronn
Bild, von links: Holger Gersten technischer Betriebsführer, Stefanie Drescher Gesundheitsamt (GA), Inka Arndt GA, Dr. Pascale Welisch GA, Isolde Ansorge Geschäftsführerin, Christian Mauch VerbandsvorsitzenderDas Gesundheitsamt des Landkreises Schwäbisch Hall...
Weltwassertag am 22. März 2025: „Erhalt der Gletscher“

Jedes Jahr wird der 22. März von den Vereinten Nationen als internationaler Weltwassertag ausgerufen. Die Öffentlichkeit soll an diesem Tag auf die Bedeutung von sauberem Trinkwasser als wichtigste Lebensgrundlage für die Menschheit aufmerksam gemacht werden.
In Deutschland steht Trinkwasser überall und jederzeit in ausreichender Menge und hervorragender Qualität zur Verfügung. Bei uns ist dies mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Nicht überall auf der Welt jedoch ist der Zugang zu sauberem Trinkwasser in ausreichender Menge gewährleistet und es herrscht Wasserknappheit.
Der Weltwassertag 2021 steht unter dem Motto „Valuing Wather“, was bedeutet „Wert des Wassers“. Mit diesem Motto wollen die Vereinten Nationen die Menschen dazu aufrufen, sich Gedanken über die lebenswichtige Bedeutung von Wasser und seinen Wert zu machen. Dies geht weit über den finanziellen Gesichtspunkt hinaus und umfasst auch den ökologischen, sozialen sowie kulturellen Wert von Wasser.
Besichtigung des Wasserwerks Bronn am 17.03.2025
Bild von links nach rechts: BM Christian Mauch, Holger Gersten (NOW), BMin Förderer, BM Uwe Hehn, BM Dr. Sebastian Kampe, BM Michael Dieterich, BM Sören Döffinger, BM Nick Schuppert, WW Till Schwarz (HWG), Stefanie Olkus-Herrmann, Eva Bolz (HWG), WW Karl-Friedrich...
Änderung Verbandssatzung
Öffentliche Bekanntmachung - Änderung der Verbandssatzung Die Verbandssatzung des Zweckverbands vom 01.01.2022 wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 geändert. [wpfd_single_file...
Verbandsversammlung 2024
Bild, von links: Bürgermeister Christian Mauch, Verbandsvorsitzender HWG; Willi Oberndörfer mit Ehefrau, Wasserwärter HWG, verabschiedet in Ruhestand Bürgermeister a.D. Stefan Ohr, verabschiedet aus den Gremien Isolde Ansorge, Geschäftsführerin der HWG Marcus Bühler,...
Verbandsversammlung 2023
Bisherige Verbandsvorsitzende Petra Weber verabschiedet v.l.: stv. Verbandsvorsitzender Uwe Hehn, neuer Verbandsvorsitzender Christian Mauch, neues Verwaltungsratsmitglied Michael Dieterich Jedes Jahr findet die Verbandsversammlung der HWG in einer anderen...
BM Christian Mauch ist neuer Verbandsvorsitzender
v.l.: stv. Verbandsvorsitzender Uwe Hehn, Verbandsvorsitzender Christian Mauch, Verwaltungsratsmitglied Michael Dieterich
Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen, sofern keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Zweckverbands unter www.wv–hohenlohe.de. Sie können ebenso während der üblichen Öffnungszeiten in der Verwaltung des Zweckverbands, Rechenhausener Straße 2, 74582 Gerabronn, kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens– und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden–Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung kann nur innerhalb eines Jahres gegenüber dem Verband schriftlich und elektronisch geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 4 Absatz 4 Gemeindeordnung.)
Änderung Verbandssatzung

Öffentliche Bekanntmachung –
Änderung der Verbandssatzung
Die Verbandssatzung des Zweckverbands vom 01.01.2022 wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 geändert.










